Änderungen im Nachweisgesetz

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Erforderliche Anpassungen in den Arbeitsverträgen ab 01.08.2022

Seit dem 01.08.2022 müssen Unternehmen, die neue Mitarbeiter einstellen oder bestehende Arbeitsverträge ändern, verschärfte Nachweispflichten nach dem neuen Nachweisgesetz beachten.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Nachweispflichten müssen nun weitere Informationen dokumentiert werden. Bisher hatte es keine weiteren Konsequenzen, wenn der Arbeitgeber seinen Nachweispflichten nicht nachgekommen ist. Die gesetzliche Neuregelung sieht bei Verstößen Bußgelder bis zu € 2.000 pro Fall vor. Der Bundesrat hat dem am 01.08.2022 in Kraft getretenem Gesetz am 20.07.2022 zugestimmt. Die Frist zur Umsetzung des Gesetzes war damit äußerst knapp.

Folgendes ist zusätzlich zu dokumentieren – sofern vorhanden:

  • Vereinbarte Voraussetzungen zur Anordnung von Überstunden
  • Voraussetzungen über Schichtänderungen
  • Belehrung über das Kündigungsschutzverfahren
  • Enddatum des Arbeitsverhältnisses
  • freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer
  • Sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit
  • Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung
  • Die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
  • Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
  • Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
  • Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist.
  • Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden.

 

Unser digitaler Personalfragebogen fastdocs wurde bereits an einige Punkte der gesetzlichen Neuregelung angepasst und um folgende Anfragen ergänzt:

  • Fälligkeit der Auszahlung des Arbeitsentgelts
  • Vergütung von Überstunden als Option für zusätzliche Absprachen
  • Vergütung von Zuschlägen als Option für die zusätzlichen Absprachen
  • Erweiterung der Abfrage zum Arbeitsort
  • Abfrage der Probezeit

 

Sollten Sie noch Rückfragen haben, wenden Sie sich gerne an uns. Sofern die Fragen nur arbeitsrechtlich zu beantworten sind, können wir diese auf Ihren Wunsch hin gerne an die Rechtsanwälte unserer Partner-Kanzlei, der SRC Kunde PartG mbB, weiterleiten.