Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen bis 01.01.2030

Fenster

Voraussetzungen:

  • Das Objekt muss älter als 10 Jahre und selbst bewohnt sein.
  • Durchführung von einem anerkannten Fachunternehmen unter Beachtung von energetischen Mindestanforderungen
  • Rechnung in deutscher Sprache
  • Keine Barzahlung
  • Bescheinigung eines Fachunternehmens nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich

 

Vom Bonus werden umfasst:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren, Heizungsanlagen
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- u. Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind

 

Umfang der Förderung pro Objekt maximal € 40.000

Im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme 7% der Aufwendungen max. € 14.000
1. Folgejahr 7% der Aufwendungen max. € 14.000
2. Folgejahr 6% der Aufwendungen max. € 12.000