Voraussetzungen:
- Das Objekt muss älter als 10 Jahre und selbst bewohnt sein.
- Durchführung von einem anerkannten Fachunternehmen unter Beachtung von energetischen Mindestanforderungen
- Rechnung in deutscher Sprache
- Keine Barzahlung
- Bescheinigung eines Fachunternehmens nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich
Vom Bonus werden umfasst:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern, Außentüren, Heizungsanlagen
- Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- u. Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind
Umfang der Förderung pro Objekt maximal € 40.000
Im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme | 7% der Aufwendungen | max. € 14.000 |
1. Folgejahr | 7% der Aufwendungen | max. € 14.000 |
2. Folgejahr | 6% der Aufwendungen | max. € 12.000 |