Das Jahresende naht und wir möchten Ihnen gerne einen Überblick verschaffen, was zu beachten ist, damit Betriebsveranstaltungen steuerfrei bleiben.
Zwei Betriebsveranstaltungen (z.B. Sommerfest, Weihnachtsfeier, Jubiläum) pro Jahr bleiben lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Voraussetzungen:
- Die Kosten je Mitarbeiter dürfen € 110 nicht übersteigen.
- Die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung steht sämtlichen Mitarbeitern frei.
- Die Grenze von € 110 gilt für alle Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung, z.B.
- Speisen und Getränke
- Eintrittsgelder
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
Sollte die Grenze von € 110 pro Mitarbeiter überstiegen werden, ist der übersteigende Betrag zu versteuern. Es kann grundsätzlich eine Pauschalversteuerung mit 25% vorgenommen werden.