Die 12 wichtigsten Fakten zur Grundsteuer-Reform

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Frist verlängert bis 31.01.2023

Ab 2025 tritt die Grundsteuer-Reform in Kraft. Die Werte von Grundstücken werden neu ermittelt. Das neue wertabhängige Berechnungsmodell soll für mehr Fairness sorgen und das Bewertungsverfahren vereinfachen. Eigentümer müssen bereits in diesem Jahr eine Grundsteuererklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwerts abgeben.

 

1. Bestehendes System verfassungswidrig

Die Änderung der Ermittlung der Grundsteuerwerte erfolgt, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Werte festgestellt hat. Auch an den neuen Bewertungsverfahren kann man verfassungsrechtliche Bedenken haben. Wir werden diesbezüglich die Rechtsprechung für Sie im Auge behalten.

 

2. Alle Grundstückseigentümer betroffen

Die Festsetzung des neuen Grundsteuerwerts erfolgt für alle Formen von Grundstücken, die in Deutschland belegen sind. Also sowohl für die selbstgenutzte Wohnimmobilie als auch für Vermietungsobjekte, unbebaute Grundstücke, Garagengrundstücke, Ferienimmobilien oder Betriebsgrundstücke.

 

3. 36 Millionen Grundstücke

Es müssen ca. 36 Millionen Grundstücke in Deutschland in diesem Jahr bewertet werden.

 

4. Hauptfeststellungszeitpunkt

Festsetzungsmaßstab sind die Wertverhältnisse zum 01.01.2022 (sog. Hauptfeststellungszeitpunkt).

 

5. Grundsteuererklärung bis Ende Oktober abgeben

Die Meldung der Erklärung zur Ermittlung des neuen Grundbesitzwertes sollte nach derzeitiger Vorgabe zwischen 01.07.2022 und 31.10.2022 erfolgen.

 

6. Neue Steuerzahlung ab 2025

Die erstmalige Festsetzung und Zahlung der neuen Grundsteuer werden erst im Jahr 2025 erfolgen. Das Finanzamt hat also nach dem Antragszeitraum von vier Monaten mehr als zwei Jahre Zeit für die Festsetzung.

 

7. Manche Bundesländer berechnen nach eigenen Modellen

Die Bundesländer gehen unterschiedlich vor. Nicht nur die Informationen und Aufforderungen der einzelnen Länder sind unterschiedlich. Auch die Bewertung des Grundsteuerwerts erfolgt ggf. unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern. Das bedeutet: Falls Sie je ein Objekt in Bayern, in NRW und in Hamburg mit einem Verkehrswert in Höhe von je 500.000 Euro haben, wird der Grundsteuerwert in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich berechnet.

 

8. Neue Ermittlung nach 7 Jahren

Alle sieben Jahre muss eine neue Ermittlung des Grundsteuerwertes erfolgen. Nach dem 01.01.2022 ist der nächste Hauptfeststellungszeitpunkt also der 01.01.2029.

 

9. Änderungen an Finanzamt melden

Zwischen den sogenannten Hauptfeststellungszeitpunkten, also jährlich, müssen folgende Änderungen ebenfalls dem Finanzamt gemeldet werden:

  • Wertänderungen des Grundbesitzwertes um mehr als 15.100 Euro nach oben oder unten. Dies kann auch ohne Ausbaumaßnahmen z. B. durch Renovierungsarbeiten vorkommen (sog. Wertfortschreibung). Zu einer Wertfortschreibung kann es auch durch Nutzungsänderung und einer damit einhergehenden anderen Bewertung kommen.
  • Nutzungsänderungen, z. B. bisher nur Vermietung zu Wohnzwecken, nun auch gewerblich genutzt durch Vermietung einer einzelnen Wohnung als Büro in einem Mehrfamilienhaus oder durch Bebauung Wechsel vom unbebauten zum bebauten Grundstück (sog. Artfortschreibung).
  • Änderung der Eigentumsverhältnisse (sog. Zurechnungsfortschreibung).

 

10.Umlage auf Mieter

Da die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt wird, sind auch sie ab dem Jahr 2025 von der Änderung der Grundsteuer betroffen. Die in diesem Jahr erforderliche Erklärung hat aber der Eigentümer zu erstellen oder zu beauftragen.

 

11. Digitale Kanzlei

Als digitale Kanzlei haben wir ein Online-Tool zur Erfassung der erforderlichen Daten, die wir bei Ihnen abfragen müssen. Wir pilotieren gerade das Tool. Die Nutzung für alle ist ab April/Mai 2022 geplant.

 

12. Wir übernehmen die Grundsteuererklärung

Wir sind vorbereitet und können die in diesem Jahr erforderliche Erklärung des Grundsteuerwerts für Sie vornehmen.

 

Haben Sie Fragen zur Grundsteuer-Reform? Gerne beraten wir Sie! Kontaktieren Sie uns.