Die komplizierte Versteuerung der Gas- und Wärmepreisbremse

Flames stove

Die nicht gezahlte Gas- und Wärmepreisbremse aus Dezember 2022 muss versteuert werden. Bei allen Unternehmern erfolgt dies automatisch durch die geminderten Betriebsausgaben. Für alle anderen wird es aufwändiger! Wir müssen für Ihre Einkommensteuererklärung ab dem Kalenderjahr 2022 wissen; Wie haben Sie geheizt? Haben Sie von der Gas- und Wärmepreisbremse profitiert, dann muss der nicht gezahlte Betrag ggfls. in Ihrer Einkommensteuererklärung versteuert werden. Dazu benötigen wir die Summe Ihrer Ersparnis und im Folgejahr die Endabrechnung. Falls Sie in einer Eigentumswohnung oder zur Miete wohnen, benötigen wir die entsprechende Hausgeldabrechnung.

 

Ob es dann zu einer Versteuerung kommt, zeigt sich erst mit der Erstellung Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung, hier ist das zu versteuernde Einkommen maßgebend. Bei einem zu versteuernden Einkommen von unter € 66.915 (bei zusammen veranlagten Ehegatten € 133.830) findet keine Versteuerung der Ersparnis statt.

Sollten Sie die Gas- und Wärmepreisbremse erhalten haben und dies nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, kann es zu einem *Bußgeld* kommen.