Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Entwurf des Wachstumschancengesetzes (BMF)

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Die Bundesregierung hat am 30.8.2023 den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland gestärkt, das Steuerrecht modernisiert und vereinfacht sowie die Steuerfairness verbessert werden.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit:

  • Initiale Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutz
  • Wiederermöglichung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
  • Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude
  • Stärkung und Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung
  • Verbesserungen des steuerlichen Verlustabzugs
  • Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter
  • Verbesserungen bei den Sonderabschreibung nach § 7g EStG
  • Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung und Option zur Körperschaftsbesteuerung

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts:

  • Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtigen sowie der Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften
  • Befreiung von Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten
  • Beseitigung der Schriftformerfordernis an verschiedenen Stellen des Riester-Verfahrens durch Ermöglichung der elektronischen Datenübermittlung
  • Ermöglichung der Digitalisierung des Spendenverfahrens durch Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters
  • Erhöhung der Freigrenze für den Quellensteuereinbehalt
  • Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung und notwendige Folgeanpassungen
  • Erhöhung der Nichtaufgriffsgrenze für Versicherungsunternehmen und Vermögensverwahrenden bei der Erbschaftsteuer

Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness:

  • Ausweitung der Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf innerstaatliche Steuergestaltungen
  • Verhinderung von Steuergestaltungen bei Investmentfonds
  • Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen
  • Anpassung der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke

Hinweis:

Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz noch verabschieden. Mit unserem ReformRadar halten wir Sie über den Gang des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden.

Der Regierungsentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.