Infos zur Vorabpauschale für Fonds inklusive ETFs

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Was ist die Vorabpauschale?

In den Medien kursiert die Meldung, dass es eine neue Steuer auf ETFs gibt. Das ist so nicht korrekt.

Die Vorabpauschale wurde bereits im Jahr 2018 eingeführt, kam aber bisher nicht zum Tragen aufgrund des seither negativen Basiszinssatzes.
Dies hat sich im Jahr 2023 erstmalig geändert. Für das Jahr 2023 wurde Anfang 2024 eine Vorabpauschale für Fonds und ETFs fällig, da der Basiszinssatz nun 2,55% beträgt. Die Vorabpauschale wurde eingeführt, damit eine Versteuerung von thesaurierenden Fonds und ETFs nicht erst mit Verkauf der Anteile durchgeführt wird. Es wird ein fiktiver Gewinn errechnet und besteuert.

 

Was passiert mit der Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale wird von der Bank berechnet und eingezogen. Sie ist eine Vorauszahlung auf die Kapitalerträge aus Fonds.

 

Was passiert beim Verkauf der Fondsanteile?

Beim Verkauf der Anteile wird die Vorabpauschale angerechnet.

 

Beispiel:

Verkaufspreis der Fondsanteile

abzüglich Kaufpreis

abzüglich Vorabpauschale

gleich zu versteuernder Gewinn

 

Falls sich beim Verkauf der Fondsanteile ein Verlust ergibt, wird die Vorabpauschale ebenfalls abgezogen. Ein Verlust kann mit Veräußerungsgewinnen verrechnet werden.

 

Tipp

Erteilen Sie der depotführenden Bank einen Freistellungsauftrag. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ermittlung der Höhe.