Kryptowährungen werden immer beliebter und häufiger. Anders als bei Aktien oder Fondsanteilen müssen Sie sich selbst um die Versteuerung kümmern. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen (Coins/Token/NFTs, etc.) unterliegen der Besteuerung, wenn die Gewinne innerhalb eines Jahres nach Anschaffung realisiert werden. Die Realisierung kann durch Veräußerung oder auch z.B. durch Eintausch in eine andere Währung erfolgen.
Verluste aus Kryptowährungen, die innerhalb eines Jahres nach Anschaffung realisiert wurden, können mit Gewinnen aus Kryptowährungen verrechnet werden. Können Verluste im aktuellen Jahr nicht verrechnet werden, können diese mit zukünftigen Gewinnen verrechnet oder in das Vorjahr zurückgetragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Verluste in der Steuererklärung angegeben werden.
Werden jedoch andere Einkünfte aus Kryptowährung, z.B. durch Staking, Lending oder Gewinne aus Termingeschäften (margin Trading) erzielt, sind diese nicht mit Verlusten aus der Veräußerung von Kryptowährungen verrechenbar.
Es gibt eine Freigrenze von € 600 pro Jahr, die für alle privaten Veräußerungsgeschäfte gilt.
Gewinne und Verluste, die nach Ablauf eines Jahres nach Anschaffung erzielt werden, sind steuerfrei.
Sollten Sie ein Programm zur Verwaltung Ihrer Kryptowährungen nutzen und es dort eine Auswertung z.B. einen Steuerreport geben, lassen Sie uns diesen gerne zukommen.