Mindestlohn & Minijob: Änderungen ab 01. Oktober 2022

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Mindestlohn steigt auf 12 Euro

In diesem Jahr kommen in Sachen Mindestlohn einige Neuerungen auf Sie zu: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.07.2022 von derzeit 9,82 Euro auf 10,45 Euro je Stunde angehoben.

Im Herbst wird der Mindestlohn dann noch einmal erhöht: Die im Wahlkampf viel diskutierte Mindestlohnerhöhung auf 12,00 Euro je Stunde ab dem 01.10.2022 hat das Bundeskabinett verabschiedet. Die nächste Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission ist für den 01.01.2024 geplant.

 

Minijob- Entgeltgrenze steigt auf 520 Euro

Auch die Entgeltgrenze für Minijobs wird ab dem 01.10.2022 auf 520,00 Euro monatlich erhöht. Diese Grenze soll dynamisch gestaltbar sein. Das bedeutet: die Minijob-Grenze steigt mit jeder Erhöhung des Mindestlohns. Künftig soll eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn möglich sein.

 

Höchstgrenze für Minijobs steigt auf 1.600 Euro

Die Höchstgrenze für den Minijob (Übergangsbereich, früher Gleitzone) wird ebenfalls angehoben – von zurzeit monatlich 1.300 Euro auf 1.600,00 Euro ab dem 01.10.2022. Die Arbeitnehmer sollen bei den Sozialabgaben weiter entlastet werden, um den Übergang aus dem Minijob zum Minijob zu glätten. Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung werden dazu auf einen Pauschalbeitrag in Höhe von 28 % festgesetzt und gleitend auf den regulären Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung abgeschmolzen.

 

Abweichender Mindestlohn bei Tarifverträgen

Im Rahmen von Tarifverträgen kann ein davon abweichender – ggf. höherer Mindestlohn – festgelegt werden. Sollten Sie Arbeitnehmer beschäftigen, die einer tarifvertraglichen Regelung unterliegen, teilen Sie uns das mit und halten Sie sich über die tariflichen Lohnänderungen bei der zuständigen Kammer auf dem Laufenden.

 

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, rufen Sie uns gerne an, schreiben Sie uns eine Mail oder eine Nachricht in unserem Portal. Wir beraten Sie gerne.