Neu ab 01.07.2023: Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz

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Beitragsentlastung durch Kinder – Nachweis erforderlich.

Für Arbeitnehmer mit 2 und mehr Kindern kommt ab dem 01.07.2023 eine Entlastung im Beitrag zur Pflegeversicherung. Dafür ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer die Elterneigenschaft und das Alter/Geburtsdatum des Kindes bzw. der Kinder nachweist. Dafür müssen Ihre Mitarbeiter anliegende Nachweise ausfüllen. Zudem informieren Sie bitte Ihre Arbeitnehmer gerne mit der von uns vorbereiteten Anlage „Information für Arbeitnehmer zum Pflegeunterstützungsgesetz“.

 

Folgende Beitragssätze sind ab dem 01.07.2023 vorgesehen:

Beitrag für Gesamtbeitrag Arbeitnehmer
Kinderlose 4,00% 2,30%
Eltern mit einem Kind bzw. mit Elterneigenschaft 3,40% 1,70%
Eltern mit 2 Kindern 3,15% 1,45%
Eltern mit 3 Kindern 2,90% 1,20%
Eltern mit 4 Kindern 2,65% 0,95%
Eltern mit 5 und mehr Kindern 2,40% 0,70%