Arbeitgeber-Info zum Jahreswechsel 2022/2023
Folgende Änderungen sind ab dem Jahr 2023 für Sie als Arbeitgeber zu beachten: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 2023 verpflichtend für Arbeitgeber Die bisher bekannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung